Gemeinderat 2024-2029 - Möchtest auch „Du“ zukünftig mitgestalten? Na, dann los. Stell dich zur Wahl! | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Gemeinderat 2024-2029 - Möchtest auch „Du“ zukünftig mitgestalten? Na, dann los. Stell dich zur Wahl!

Am Sonntag, den 09. Juni 2024 findet u. a. die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Bischheim statt.

Wir möchten Sie motivieren, sich zur Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Bischheim zu stellen und haben für Sie einen Informationsüberblick zusammengestellt.

Grundsätze:

Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind gewählte Vertreter der Bürger der Gemeinde Bischheim. Sie sind ehrenamtlich im politischen Hauptorgan der Gemeinde tätig und entscheiden in allen wichtigen Gemeindeangelegenheiten. Die wichtigste Pflicht von Gemeinderäten ist, sich bei jeder Handlung ausschließlich nach Recht und Gesetz und ihren freien, aber durch Rücksicht auf das Allgemeinwohl bestimmten, Überzeugungen zu handeln.

Warum sollte ich Gemeinderätin bzw. Gemeinderat werden?

Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde. Hier entscheiden die Ratsmitglieder über die Entwicklung der Gemeinde, wie etwa Investitionen in öffentliche Projekte. Der Gemeinderat fällt damit die Entscheidungen und überwacht den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung.

Man sollte Gemeinderat werden, wenn

  • man Interesse an der Entwicklung und der Gestaltung seines Wohnortes hat

  • man Lust hat, eigene Zeit und eigene Gedanken in die Gestaltung und Entwicklung des Heimatortes zu investieren

  • man den Ort aktiv mitgestalten will, indem man Beschlussvorschläge der Gemeindeverwaltung verantwortlich abwägt und sich im Sinne des Allgemeinwohls positionieren und dafür Verantwortung übernehmen kann

  • man ein offenes Ohr für die Anliegen seiner Mitmenschen hat und sich gerne konstruktiv dafür ein- oder damit auseinandersetzt

Wie komme ich auf den Stimmzettel zur Gemeinderatswahl?

Wählbar sind alle Deutschen und EU-Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Gewählt wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl und aufgrund von einer eingereichten Wahlvorschlagsliste.

Ist nur eine oder keine Wahlvorschlagsliste zugelassen worden, so wird die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht des Kumulierens durchgeführt. D.h. bei der Mehrheitswahl ist der Wähler völlig frei, welche Bewerber er als Ratsmitglieder wählen will. Er hat so viele Stimmen wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Gewählt sind die Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen in der Reihenfolge dieser Zahlen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Vorsitzenden des Wahlausschusses zu ziehende Los.

Ist ein Wahlvorschlag zugelassen worden, so enthält der Stimmzettel höchstens die anderthalbfache Zahl von Bewerbern wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Der Stimmzettel erhält zusätzlich Raum zur Eintragung anderer wählbarer Personen, da der Wähler nicht an die auf dem Stimmzettel aufgeführten Personen gebunden ist. Er kann Personen streichen und Sie durch andere wählbare Personen ersetzen. Im Gegensatz zur Verhältniswahl ist Kumulieren, d.h. das Abgeben von mehr als einer Stimme für einen Bewerber nicht zugelassen.

Wenn wir keine Wahlvorschlagsliste einreichen, welche auch zur Wahl zugelassen worden ist, so erhält jeder Wähler einen leeren Stimmzettel. Auf diesen kann er höchstens so viele Personen eintragen, wie Ratsmitglieder (Anzahl: 12) zu wählen sind.

Einen leeren Wahlzettel ist nicht mehr zeitgemäß und vor allem kam bei sehr, sehr vielen Gesprächen mit Ihnen der Wunsch auf, dass dies zukünftig geändert werden soll!

Die Wahlvorschlagsliste zu erstellen, wie soll es anders sein in Deutschland, ist mit einigem Aufwand verbunden, jedoch wird der jetzige Gemeinderat zusammen mit dem Bürgermeister dieser Aufgabe sehr gerne nachkommen. Ihr Wunsch und der Servicegedanke und um den Wahlablauf zu vereinfachen, haben hier oberste Priorität.

1) Als erstes wird eine Einladung zur Aufstellungsversammlung einer parteilosen, nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe erfolgen. Es werden hierzu alle wahlberechtigen Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Bischheim eingeladen.

2) Nach der Grüdung einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe wird innerhalb einer Frist alle wahlberechtigen Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Bischheim zu einer öffentlichen Versammlung eingeladen. Die Versammlung hat zum Ziel, einen Wahlvorschlag in Form einer Kandidatenliste für die Wahl zum Gemeinderat der Ortsgemeinde Bischheim am 09.06.2024 aufzustellen. Nach dem Ende der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge prüft der Gemeindewahlausschuss die vorliegenden Wahlvorschläge und beschließt über ihre Zulassung oder Zurückweisung. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erscheint der Wahlvorschlag (= Bewerber/in) auf dem amtlichen Stimmzettel und steht zur Wahl als Gemeinderat der Gemeinde Bischheim.

Die Einladungen werden in öffentlichen Bekanntmachungen (Amtsblatt/ Wochenblatt + OrttsApp) erfolgen.

Was sind meine Aufgaben als Gemeinderätin bzw. Gemeinderat?

Der Gemeinderat der Gemeinde Bischheim hat 12 Sitze. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. In der Regel finden einmal im Monat ein informatives Treffen statt. Gemeinderatssitzungen werden nach Bedarf einberufen (im Schnitt ca. 6 Gemeinderatssitzungen/ Jahr). Für die Teilnahme an einer Sitzung erhält der Gemeinderat ein Sitzungsgeld (aktuell 10 EUR je Sitzung).

Mitglieder des Gemeinderates wirken zudem bei Personalangelegenheiten (zur Besetzung von Arbeitsstellen) in der Gemeindeverwaltung mit, bei besonderen Angelegenheiten der Gemeinde und sind ständige Ansprechpartner der Bürger der Gemeinde Bischheim. Zwei Mitglieder des Gemeinderates werden vom Gemeinderat zu Stellvertretern des Bürgermeisters gewählt. Diese Stellvertretung umfasst den Vorsitz im Gemeinderat und die Vorbereitung seiner Sitzungen sowie die Repräsentation der Gemeinde im Verhinderungsfall des Bürgermeisters.

Werden Sie Kandidat zur Gemeinderatswahl 2024 in Bischheim

Die Grundlage von kommunaler Selbstverwaltung ist das Engagement und die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern. Für gute und zukunftsweisende Entscheidungen braucht es Menschen, die mit Weitsicht für das Allgemeinwohl sorgen. Der Gemeinderat der Gemeinde Bischheim wird im Jahr 2024 neu gewählt. Stellen Sie sich zur Wahl.

Für Fragen stehen Ihnen die Beigeordneten Mark Landfried und Jörg Füge, sowie Ihr Ortsbürgermeister Michael Brack zur Verfügung.