RHEINPFALZ - Originalautor: Tommy Rhein
Donnersbergkreis
Die Grundsteuer B ist zurzeit ein ärgerliches Thema, sowohl für die Bürger, die zahlen müssen, als auch für die Gemeinderäte, die die Erhöhung beschließen. Das tun diese nicht gerne, ihnen wird vom Land aber keine andere Wahl gelassen.
Wer dieser Tage in seinen Briefkasten schaut, könnte dort den Bescheid zur Grundsteuer B finden. Und dem beigelegt womöglich auch ein Informationsblatt, dass diese erneut erhöht wurde. Ob und wie hoch die Erhöhung ist, variiert dabei stark. Fakt ist aber, dass quasi alle Gemeinderäte den Erhöhungen, die vom Land gefordert werden, zustimmen. Ohne Gegenwind läuft das aber keineswegs ab. Aus mancher Gemeinde wird dabei reichlich Kritik gegenüber der Landesregierung laut.
Von „Steuererhöhungen durch die Hintertür“ hört man vereinzelt. Von „schlechter Kommunikation“ und „Intransparenz“ ist die Rede, wenn es um die wieder fälligen Erhöhungen der Hebesätze auf Realsteuern geht. Doch was ist der Hintergrund? Die Landesregierung hatte zum Jahresende 2022 das neue Gesetz zur Regelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen verabschiedet, das zum 1. Januar in Kraft getreten ist. Und das im Widerspruch zu früheren Versprechungen des Landes steht. Sehr zum Ärger einiger Gemeinden.
„Kann sehr wohl von Zwang reden“
In den Räten wurden die Aufforderungen zur Erhöhung der Grundsteuern A und B oder der Gewerbesteuer jedenfalls heftig diskutiert. So etwa in Bischheim. „Die Sitzung musste aufgrund der hitzigen Debatte sogar für fünf Minuten unterbrochen werden“, erinnert sich Ortsbürgermeister Michael Brack. Für ihn kein Wunder – der Ärger sitzt noch heute tief, einige Wochen nachdem den Steuererhöhungen letztlich zugestimmt wurde. „Man kann da sehr wohl von Zwang sprechen. Entweder man hebt die Steuern an oder wird eben danach in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt“, so Brack.
„Man hat also die Pistole auf der Brust.“ Ein Bild, das auch andernorts gewählt wurde, um dem Unmut gegenüber der Anhebung der Sätze Luft zu machen. Was Brack damit meint: Im Gesetz des Landes ist verankert, dass Gemeinden, deren Zahlen nicht ohnehin gänzlich schwarz sind, mit erheblichen Nachteilen rechnen müssen, sollten sie den Anhebungen nicht zustimmen. Von einer Nicht-Genehmigung des Haushaltes ist dabei die Rede. Und von erschwertem Zugang zu Fördergeldern. Besonders der letzte Punkt ließ am Ende die Bischheimer einknicken. „Wir haben hier einige Projekte vor uns.
Besonders einen Kita-Neubau, der in der Planung ist und eigentlich zügig umgesetzt werden soll“, sagt Brack. Verwehrte Fördergelder könnten da schnell zum großen Problem werden. Was den Ortsbürgermeister ebenfalls stört, ist ein nicht eingehaltenes Versprechen.
„Eigentlich hieß es, dass die Nivellierungssätze nicht vor 2025 erhöht werden“, so Brack. Bis dahin hätten die Gemeinden also selbst regulieren und so auch Mehreinnahmen schaffen können, um sie dann wiederum in Projekte zu investieren.
Dem habe die Regierung nun aber einen Riegel vorgeschoben. Für Brack klares Kalkül. Auch hieß es erst, dass nur die Grundsteuer B betroffen wäre. Nun sind auch die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer betroffen. Zudem sei die Verabschiedung des neuen Gesetzes kurz vor Weihnachten „heimlich, still und leise“ geschehen. Die Kommunen hätten dann im Frühjahr alle schnell abstimmen müssen – und letztlich keine Wahl gehabt.
Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Donnersberg warnt hingegen davor, nur den Zwang der Steuererhöhung zu sehen und nicht auch die damit entstehenden Vorteile für die Gemeinden zu betrachten. Besonders im Hinblick auf den vielerorts notwendigen Schuldenschnitt, der mit dem neuen Gesetz erreicht werden soll – aber eben auch an Steuererhöhungen geknüpft ist. Außerdem fließen Steuereinnahmen oberhalb des Nivellierungssatzes weiterhin in die Gemeindekassen.
„Grundsätzlich sind die Kommunen verpflichtet, ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Tun sie das nicht, verstoßen sie gegen geltendes Recht, und die Kommunalaufsichtsbehörde ist verpflichtet einzuschreiten“, erklärt Eva Hoffmann, Leitende Staatliche Beamtin bei der Kreisverwaltung. „Aufgrund der derzeitigen Finanzlage und den notwendigen Investitionen ist es jedoch kaum möglich, ohne Neuverschuldung einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. In der Folge müssen die Hebesätze – als eigene Einnahmequelle der Ortsgemeinden – angehoben werden, um Defizite auszugleichen und Investitionen zu finanzieren“, sagt Hoffmann. Viele Kommunen im Kreis seien zuletzt nicht in der Lage gewesen, ausgeglichene Haushalte vorzulegen. „Und da müssen wir als Kommunalaufsicht eingreifen“, so Hoffmann.
Mehr als 100 Euro Mehrbelastung
Und was bedeuten die Erhöhungen letztlich für die Bürgerinnen und Bürger? Das hängt davon ab, wie hoch die Gemeinden gehen wollen oder eben müssen. Eine Beispielrechnung der Kommunalaufsicht geht von einem Wohnhaus von 140 Quadratmetern auf einem Grundstück von 664 Quadratmetern aus. Bei einem Hebesatz von 365 läge die Steuer bei jährlich 278,53 Euro. Nach einer Erhöhung des Satzes auf 500 wären es 381,55. Also eine Mehrbelastung von jährlich mehr als 100 Euro. Einen hohen Anstieg erlebte zuletzt etwa die Stadt Kirchheimbolanden, wo die Grundsteuer B von 365 auf 465 angehoben wurde.
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