In diesem Jahr finden die Schöffenwahlen für die Amtszeit 2024 bis 2028 statt. Gesucht werden Personen, die am Amtsgericht Rockenhausen und am Landgericht Kaiserslautern als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Haben Sie Interesse an der Rechtsprechung der vorgenannten Gerichte mitzuwirken?
Zur Wahl stellen können sich alle Bürgerinnen und Bürger die im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind und zu Beginn der neuen Amtsperiode, dem 01. Januar 2024, mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind.
Die Schöffen werden für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt, auf Vorschlag der Gemeinde.
Doch was sind eigentlich die Aufgaben eines Schöffen?
Schöffen stellen Fragen an Prozessbeteiligte, wirken bei der Urteilsfindung mit und nehmen an Beratungen und Abstimmungen teil.
Die Funktion eines Schöffen ist als „vermittelnde Instanz“ zwischen der Justiz und der Bevölkerung zu sehen.
Welche Voraussetzungen sollte man erfüllen?
Schöffen sollten über Eigenschaften wie Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, gutes Urteilsvermögen, geistige Beweglichkeit, körperliche Eignung sowie eine gute Auffassungsgabe und Menschenkenntnis verfügen.
Es wird erwartet, dass sich Schöffen angesichts ihrer Verantwortung über ihre Rechte und Pflichten informieren.
Eine juristische Vorbildung ist für das Ehrenamt nicht notwendig!
Weitere Informationen zum Ehrenamt eines Schöffen finden Sie unter: https://www.schoeffenwahl.de oder https://schoeffenwahl2023.de
Für Rückfragen bzw. bei Interesse bitte direkt den Gemeinderat ansprechen.
2d62b3e7-55a0-467f-b72c-9098d8d2e507