Information aus der 17. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Bischheim in der Wahlzeit 2024/2029 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

vom Dienstag, 15. September 2026, 19:00 Uhr, im Bürgermeisteramt (Gemeindebüro), Hauptstr. 47, in Bischheim.

Information aus der 17. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Bischheim in der Wahlzeit 2024/2029

Tagesordnung: Auszug aus der Niederschrift

Öffentlicher Teil

  1. Haushaltsplan 2026/2027; erneute Beratung und Beschlussfassung zur Verfügung der Kommunalaufsicht 2026/0021 -öffentlich-

Az.: 4/116 111; 111 410 030 02/02

Mit Schreiben vom 25.03.2026 hat die Kommunalaufsicht die Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2026 und 2027 genehmigt.

Gem. § 93 IV GemO ist jede Kommune verpflichtet, ihren Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Sollte dieser nicht erreicht werden, ist die Gemeinde gem. § 94 GemO dazu verpflichtet, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.

Für das Haushaltsjahr 2027 kann die Gemeinde ihren Haushalt nicht ausgleichen. Hier ist mit einem Defizit im Ergebnishaushalt von 1.108.325 € und im Finanzhaushalt in Höhe von 1.086.055 € zu rechnen. Demnach wurde die Genehmigung für das Haushaltsjahr 2027 mit einer Auflage erteilt.

Mit Schreiben vom 22.09.2025 veröffentlichte das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz „Hinweise zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen in herausfordernden Zeiten.“

Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis hat hieraus folgende Ausführungen gemacht: „Defizitäre Haushalte können unter Auflagen genehmigt werden, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten. Dies setzt voraus, dass der Hebesatz bei der Grundsteuer B mindestens 600 % beträgt“.

Im Zuge der Grundsteuerreform waren die Gemeinden bereits angehalten, im Rahmen der Aufkommensneutralität ihre Hebesätze für die Grundsteuer A und B entsprechend anzupassen. Die Gemeinde Bischheim hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 02.12.2024 eine Anpassung der Hebesätze abgelehnt und somit freiwillig auf Einnahmen verzichtet. Bei der Grundsteuer A sind somit jedes Jahr ca. 5.400 Euro weniger an Einnahmen zu verzeichnen.

Nach den neusten Berechnungen ist die Grundsteuer B aufkommensneutral geblieben. Somit war die Ortsgemeinde Bischheim aufgefordert, ihre Hebesätze für die Grundsteuernwie folgt zu erhöhen:

- Grundsteuer A von 345 % auf 510 %,

- Grundsteuer B von 500 % auf 600 %.

In ihrer Sitzung vom 12.05.2026 hat die Ortsgemeinde eine Erhöhung jedoch abgelehnt. Mit Schreiben vom 14.07.2026 hat die Kommunalaufsicht nun konkretisiert, dass die Hebesätze zu erhöhen sind. Sollte der Gemeinderat der Auflage nicht nachkommen, ist die Haushaltssatzung für das Jahr 2027 nicht als genehmigt anzusehen.

Der Gemeinderat wird um erneute Beratung und Beschlussfassung zur Erhöhung der Hebesätze gebeten. Der Rat möchte die Erhöhung wieder ablehnen und begründet wird dies unter anderem damit, dass die Ortsgemeinde bereits konstruktive Alternativvorschläge unterbreitet hat, um einen ausgeglichen Haushalt (Grundstücksangelegenheit) zu schaffen. Weiterhin wird die Zahlungsweise der Verbandsgemeinde angesprochen. Nach Meinung des Rates sollten beispielsweise Rechnungen mit Skonto fristgerecht überwiesen werden und auch zusätzliche Mahngebühren gar nicht erst anfallen sondern gespart werden.

Des Weiteren spricht sich der Ortsgemeinderat gegen eine Erhöhung des Grundsteuerhebe- satzes aus, da eine weitere Erhöhung der Grundsteuer zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Bürgerinnen und Bürger führen würde. Angesichts der bereits gestiegenen Lebenshaltungskosten, Energiekosten und sonstigen Kosten, soll von einer weiteren Belastung der Grundstückseigentümer und damit mittelbar auch der Mieter abgesehen werden.

Der Ortsgemeinderat ist sich seiner Verantwortung für eine solide Haushaltsführung bewusst. Eine Verbesserung der kommunalen Finanzsituation soll jedoch nicht ausschließlich durchzusätzliche Einnahmen aus Steuererhöhungen erreicht werden. Vor einer Erhöhung der Grundsteuer sollen zunächst mögliche Einsparpotenziale, eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung sowie die Priorisierung notwendiger Ausgaben geprüft und ausgeschöpft werden.

Darüber hinaus stellt eine höhere Grundsteuer keine nachhaltige Lösung für strukturelle Haushaltsprobleme dar. Der Ortsgemeinderat hält es daher für erforderlich, die finanzielle Situation der Ortsgemeinde insgesamt zu betrachten und langfristige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu entwickeln.

Aus diesen Gründen wird der derzeitige Grundsteuerhebesatz beibehalten und von einer Erhöhung abgesehen. Ortsbürgermeister Brack stellt die Abstimmungsfrage, ob der Gemeinderat die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab dem 01.01.2027 befürwortet.

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, die Erhöhung der Hebesätze weiterhin abzulehnen.

0 JA-Stimmen 11 NEIN-Stimmen 0 Enthaltungen

Abruf über das Ratsinformationssystem (RIS)

Weitere Informationen aus dem öffentlichen Teil dieser Sitzung - aber auch vergangener Sitzungen - können durch Klicken auf den nach folgendem Link auf den frei zugänglichen Internetseiten der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden direkt aufgerufen werden:

Gemeinderatssitzungen Ortsgemeinde Bischheim